Initiativtext

Die unterzeichnenden, in Binningen stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger verlangen gestützt auf § 7 der Gemeindeordnung Binningen, dass das Polizeireglement der Gemeinde Binningen wie folgt geändert wird: 

§ 8 Feuerwerk und Schiessen im Freien

1  Feuerwerke und Schiessen im Rahmen von Anlässen (mit Schusswaffen, Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden) im Freien erfordern eine Bewilligung des Gemeinderats.

2  Der Start von Himmelslaternen und Ballons mit angehängten Teelichtern ist wegen der Flughafennähe bundesrecht­lich verboten.

3  Für die Nächte vom 31. Juli auf den 1. August, 1. auf den 2. August sowie vom 31. Dezember zum 1. Januar von 19.00 bis 01.00 Uhr legt der Gemeinderat Areale fest, in welchen Feuerwerk ohne weitere Bewilligung abgebrannt werden darf. Ein Gebiet darf nicht grösser 1’000m2 sein und es dürfen nicht mehr als vier Gebiete für Feuerwerke festgelegt werden.

4  Der Gemeinderat beachtet bei der Beurteilung von Bewilligungen die Interessen der Gesamtbevölkerung, die Folgen für Flora und Fauna, die Brandgefahren, die Lärmbelastung, die Luftverschmutzung, die Bodenverschmutzung und die Abfallentsorgung.

5  Bei grosser Trockenheit oder aus anderen höheren Interessen kann der Gemeinderat das Abbrennen von Feuerwerk und offene Feuer auf dem ganzen Gemeindegebiet verbieten.

Unterschreiben Sie hier die Initiative! (hier Bogen herunterladen und ausdrucken)

Herzlichen Dank.

Hier finden Sie unseren Initiativbogen (die Initiative ist eingereicht, es müssen keine Unterschriften mehr gesammelt werden)



Herzlichen Dank